Die Wahl


Wer ist wahlberechtigt?
Alle Kinder und Jugendlichen, die Einwohner der Stadt Trier und die zwischen 10 und 17 Jahren alt sind, dürfen wählen. Dabei gilt, wie alt Du am ersten Wahltag (21. November) bist. Die folgenden zwei Beispiele helfen Dir herauszufinden, ob Du wählen darfst oder ob Du noch zu jung beziehungsweise schon zu alt bist.

  • Beispiel 1: Du bist erst 9 Jahre, wirst aber dieses Jahr (2023) noch 10 Jahre alt. Wenn Du bis zu dem ersten Wahltag (21. November) 10 Jahre alt geworden bist, darfst Du an der Wahl teilnehmen. Mit anderen Worten: Wer am 21. November oder früher zehn Jahre alt wird, darf mitmachen. Wer erst am 22. November oder später zehn Jahre alt wird, darf leider nicht mitmachen.
  • Beispiel 2: Du bist schon 17 Jahre und wirst noch in diesem Jahr (2023) 18 Jahre alt. Wenn Du bis zu dem ersten Wahltag (21. November) immer noch 17 Jahre alt bist, darfst Du an der Wahl teilnehmen. Mit anderen Worten: Wer erst am 22. November oder später 18 Jahre alt wird, darf mitmachen. Wer am 21. November oder früher 18 Jahre alt wird, darf leider nicht mitmachen.

Zu Trier gehören diese Stadtteile:

  • Biewer
  • Ehrang
  • Eitelsbach
  • Euren
  • Feyen
  • Filsch
  • Gartenfeld
  • Heiligkreuz
  • Irsch
  • Kernscheid
  • Kürenz
  • Mariahof
  • Mitte
  • Nord
  • Olewig
  • Pallien
  • Petrisberg
  • Pfalzel
  • Quint
  • Ruwer
  • Süd
  • Tarforst
  • Weidengraben
  • Weismark
  • West
  • Zewen

Wer kann gewählt werden?
Wenn Du wahlberechtigt bist, kannst Du Dich auch zur Wahl stellen und gewählt werden! Wenn Du gewählt wirst und im Laufe der zweijährigen Amtsperiode die Altersgrenze von 17 Jahren überschreitest, bleibst du trotzdem Mitglied.

Was muss ich tun, wenn ich Mitglied des Jugendparlaments werden will?
Wenn Du Mitglied des Jugendparlaments werden willst, kannst Du Dich als Kandidat zur Wahl stellen!
Dafür brauchst Du zunächst einmal die Bewerbungsformulare. Die bekommst Du zum Download hier auf der Homepage, beim Bürgeramt im Rathaus oder bei einem unserer Infotreffen. Die Frist zur Abgabe der Formulare ist der 25. Oktober 2023, 16 Uhr im Rathaus.
Solltest Du Probleme beim Ausfüllen der Bewerbungsunterlagen haben, melde Dich einfach bei uns – wir helfen Dir gerne dabei, die Formular richtig auszufüllen! Natürlich kannst Du Dich auch mit allen anderen Fragen rund um die Wahl und das Jugendparlament an uns wenden.

Falls Du dieses Jahr noch zu jung bist oder Dich aus anderen Gründen nicht kandidieren kannst, bekommst Du die nächste Chance Ende 2023, nach dem Ablauf der siebten Amtsperiode.

Zu Deinen Unterlagen gehören auch mindestens 5 Unterstützerunterschriften von wahlberechtigten Kindern oder Jugendlichen aus Deiner Altersgruppe.

Was sind Unterstützerunterschriften?
Um kandidieren zu können, brauchst Du mindestens 5 Unterschriften von wahlberechtigten Kindern oder Jugendlichen, die es gut finden, dass Du Dich zur Wahl stellst.

Was geschieht zwischen der Abgabe meiner Bewerbung und der Wahl?
Nachdem die Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen geendet hat, gibt es zunächst ein Treffen mit allen Kindern und Jugendlichen, die für die Jugendwahl kandidieren. Dieser Termin bietet Dir und den übrigen Kandidaten die Chance, euch untereinander näher kennenzulernen und gegenseitig über die verschiedenen Ziele und Erwartungen auszutauschen.

Die Kandidatentreffen finden statt am

Montag, 06. November, 16 Bis 16 Uhr oder                                                                                        Mittwoch, 08.November, 16 bis 18 Uhr                                                                                                       in der Geschäftsstelle des Trierer Jugendparlamentes, Zuckerbergstraße 30 (neben City-Parkhaus)

In den Wochen vor der Wahl unterstützen wir Dich dabei, die Wähler über Deine Ziele und Ideen zu informieren.

Wie kann ich die Kandidaten unterstützen?
Hilf einem oder auch mehreren Kandidaten, indem Du in den Bewerbungsformularen als Unterstützer unterschreibst.
Bei der Wahl selbst hast Du drei Stimmen, die Du entweder alle Deinem Favoriten geben oder die Du auf zwei oder drei Kandidaten verteilen kannst.

Wo und wann kann ich wählen gehen?
Die Wahl findet an vier Tagen statt: Am 23. und 24. November sowie am 02. und 03. Dezember.
In den weiterführenden Schulen sollen Wahllokale eingerichtet werden. Ob und wann an Deiner Schule gewählt wird, erfährst Du durch Deine Lehrer, die Schülervertretung und auf unserer Homepage.
Falls Du nicht an deiner Schule wählen gehen kannst, hast Du auch die Möglichkeit, Deine Stimme im öffentlichen Wahllokal abzugeben. Eine Auflistung aller Wahllokale zur Wahl 2021 samt Ort und Öffnungszeiten, findest Du demnächst hier.
Bring zur Wahl auf jeden Fall die Wahlbenachrichtigung mit, die Du per Post erhalten hast. Sie ist Dein Ausweis zur Wahl.

Wie kann ich bei der Wahl helfen?
Du kannst Wahlhelfer werden!

An jeder weiterführenden Schule soll es ein Wahllokal geben. Damit das möglich ist, werden Helfer gebraucht, mindestens 6 Wahlhelfer pro Wahllokal. Wenn Du gerne Wahlhelfer sein möchtest, frag doch einfach mal nach, ob in Deiner Schule ein Wahllokal eingerichtet wird und trage Dich bis zum Ende der Bewerbungsfrist in die Wahlhelferliste in Deiner Schule ein.

Was habe ich als Wahlhelfer zu tun?
Die Wahlhelfer übernehmen Verantwortung während der Wahlen: Sie führen Aufsicht im Wahllokal, sammeln Wahlbenachrichtigungen ein, teilen Stimmzettel aus…
Was genau zu tun ist, erklärt Euch ein Mitarbeiter vom Wahlbüro der Stadt in einem der Schulungstermine. In dieser Zeit seid Ihr, nach Absprache mit eurer Schule, vom Unterricht befreit. Wann die Schulungen für die Wahl 2019 stattfinden erfährst Du demnächst auf dieser Homepage.
Außerdem gehört zu den Aufgaben der Wahlhelfer die Auszählung der Stimmen in einer zentralen Stimmauszählung. Die Auszählung findet am 03. Dezember 2021 voraussichtlich ab 18 Uhr für alle Wahllokale gemeinsam statt. Dort wird dann das vorläufige amtliche Endergebnis präsentiert und Anfang Dezember verkündet der Wahlausschuss dann offiziell das amtliche Endergebnis.